Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz "Stadtwerke Schnaudertal"
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ab dem 25. November 2021 können die Bürger, Einwohner und Gäste während der regulären Sprechzeiten des Eigenbetriebes der Stadt Meuselwitz nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Nachweis über die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) persönlich vorsprechen. Bitte kontaktieren Sie die/den entsprechenden Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-Mail zur Abstimmung eines Termins. Die Übersicht der Mitarbeiter/innen finden Sie unter www.stadtwerkeschnaudertal.de . Sprechzeiten Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten der Kasse   Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13.00 - 14:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13.00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13.00 - 14:00 Uhr Außerhalb dieser Sprechzeiten sind Termine nach telefonischer Absprache möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03448 4422-0
Fax: 03448 4422-40
Formulare
Antrag auf Wasserversorgung
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszewang
Antrag auf Befundprüfung
Kundenwechsel-Auftrag
Einzugsermächtigung
Bankeinzugsermächtigung
Weitere Informationen
Bei Havariemeldungen außerhalb der Geschäftszeiten errreichen Sie uns unter der Rufnummer 0172-3407 178
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen