Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr

    Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.

    Beschreibung

    Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.

    Zuständigkeit

    Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.

    Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Eigenbetrieb WABA

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Mehring-Straße 6

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrich-Ebert-Straße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 9.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 866200

    Fax: 03447 866109

    E-Mail: ewa@ewa-altenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wasserversorgung, Wasserabgaben, Trinkwasser, Wasserkosten, Betriebswasser, Wassergebühr, Trinkwasseranschluss, Wasserverbrauch, Wasserbedarf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de