Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr

    Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.

    Beschreibung

    Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.

    Zuständigkeit

    Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.

    Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.

    Ansprechpartner

    Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (ZWA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Remschützer Straße 50

    07318 Saalfeld/Saale

    Kontakt

    Fax: 03671 5796-62

    Fax: 03671 5796-57

    Telefon Festnetz: 03671 5796-0

    E-Mail: info@zwa-slf-ru.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Bereitschaftsdienst ZWA:br /> Saalfeld: 0173/3791305
    Rudolstadt: 0173/3791307
    Abwasser: 0173/3791303

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wasserkosten, Trinkwasser, Wasserverbrauch, Wassergebühr, Wasserbedarf, Betriebswasser, Trinkwasseranschluss, Wasserabgaben, Wasserversorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English