Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - kaufmännische Geschäftsbesorgung Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" - Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036204 570-23(Frau Schmidt)
E-Mail: vg.gramme-aue.wasser@t-online.de(Nicole Schmidt)
Internet
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Trinkwasseranschluss, Wasserverbrauch, Wassergebühr, Betriebswasser, Wasserabgaben, Wasserkosten, Wasserversorgung, Wasserbedarf, Trinkwasser