Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - kaufmännische Geschäftsbesorgung Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude in Großrudestedt, Bahnhofstraße 6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude in Schloßvippach, Erfurter Straße 6
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 036371 540-0
Fax: 036371 540-29
Kontaktperson
Frau Lisa Voigt (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-23
E-Mail: lisa.voigt@gramme-vippach.de
Frau Nancy Weinhold (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
Telefon Festnetz: 036204 570-11
E-Mail: nancy.weinhold@gramme-vippach.de
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wasserabgaben, Trinkwasseranschluss, Wasserversorgung, Wasserbedarf, Betriebswasser, Trinkwasser, Wasserkosten, Wassergebühr, Wasserverbrauch