Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz
Aktuelles
Durchführung der staatlichen Fischerprüfung Genehmigung von Fischereipachtverträgen Berufung von Fischereiaufsehern und Fischereiberatern Überprüfung von Hegeplänen   Altlastenauskunft Vorsorgender Bodenschutz   Genehmigung und Überwachung von Abwassereinleitungen Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern Genehmigung für Versickerung von Niederschlagswasser Wasserentnahme aus dem Grundwasser Genehmigung von Grundwasseraufschlüssen Zulassung von Ausnahmen zu Verboten und Beschränkungen im Trinkwasserschutzgebiet Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung (Geothermie) Genehmigung von baulichen Anlagen an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten Gewässeraufsicht, Gewässerschau Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Lagerung und Verwertung landwirtschaftlicher Abprodukte (Jauche, Gülle, Silosickersaft) Genehmigung und Überwachung von Heizöllagern Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen (z.B. Gewässerkreuzungen, Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)
Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)
Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)
Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)
Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)
Fax: 03632 741-885
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de(Umweltamt)
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen