Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Haupt- und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Linien:- Bus: 190
- Bus: 41
- Bus: 140
- Bus: 42
- Bus: 43
- Bus: 196
- Bus: 192
- Bus: 195
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Klingel
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Erfurth
Frau Faerber
Telefon Festnetz: +49 36961 361-12
E-Mail: faerber@bad-liebenstein.de
Frau Sauer
Telefon Festnetz: +49 36961 361-30
E-Mail: sauer@bad-liebenstein.de
Herr Weißenborn (Baumbeauftragter)
E-Mail: rathaus@bad-liebenstein.de
Frau Müller
Frau Wagner
Telefon Festnetz: +49 36961 36115
E-Mail: wagner@bad-liebenstein.de
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Bad Liebenstein
Empfänger: Stadtkasse Bad Liebenstein
IBAN: DE87 8405 5050 0000 1271 75
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Stichwörter
Hauptamt
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wasserversorgung, Wasserabgaben, Trinkwasser, Wasserkosten, Betriebswasser, Wassergebühr, Trinkwasseranschluss, Wasserverbrauch, Wasserbedarf