Trinkwassergebühr
Hier erhalten Sie Informationen zur Trinkwasserversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks und den damit verbundenen Kosten.
Beschreibung
Vom jeweiligen Versorger wird eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulation in eine Grundgebühr und eine Mengengebühr aufteilt oder nur als eine Mengengebühr dargestellt wird.
Zuständigkeit
Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Versorger für Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zuständig ist.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasser-/ Abwasserzweckverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ansprechpartner
Gemeindewerke Gerstungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkmöglichkeit
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen Di: 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mi: geschlossen Do. 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036922 245-701
E-Mail: abwasser@gerstungen.de
E-Mail: wasser@gerstungen.de
E-Mail: technik@gerstungen.de
Internet
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger. Sie muss dort erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wasserabgaben, Trinkwasseranschluss, Wasserversorgung, Wasserbedarf, Betriebswasser, Trinkwasser, Wasserkosten, Wassergebühr, Wasserverbrauch