Tierseuchen
Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.
Beschreibung
Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.
Zuständigkeit
Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.
Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.
Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Haus 1, 2 und 3
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch bei der
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tierschutz, Tierseuchengesetz, Tierseuchen, Viehseuche, Tiere, Schlachttier, Veterinäramt, Nutztiere, Tierseuche, Infektionskrankheit bei Tieren, Krankheitserreger, BSE, Veterinär, Vogelgrippe