Tierseuchen
Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.
Beschreibung
Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.
Zuständigkeit
Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.
Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.
Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Öffnungszeiten
Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr
Kontakt
Stadtverwaltung Ronneburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Ronneburg
Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg
IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69
BIC: HELADEF1GER
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch bei der
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
BSE, Veterinär, Tiere, Viehseuche, Tierschutz, Veterinäramt, Schlachttier, Tierseuche, Nutztiere, Tierseuchen, Tierseuchengesetz, Infektionskrankheit bei Tieren, Krankheitserreger, Vogelgrippe