Schutz vor Tierseuchen

    Tierseuchen

    Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.

    Beschreibung

    Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.

    Zuständigkeit

    Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
    Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.

    Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.

    Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.

    Ansprechpartner

    Für Lauscha wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch bei der

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierschutz, Tierseuchengesetz, Tierseuchen, Viehseuche, Tiere, Schlachttier, Veterinäramt, Nutztiere, Tierseuche, Infektionskrankheit bei Tieren, Krankheitserreger, BSE, Veterinär, Vogelgrippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de