Tierseuchen
Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.
Beschreibung
Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.
Zuständigkeit
Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.
Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.
Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Tierseuchen, Tierische Nebenprodukte
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch bei der
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
BSE, Veterinär, Tiere, Viehseuche, Tierschutz, Veterinäramt, Schlachttier, Tierseuche, Nutztiere, Tierseuchen, Tierseuchengesetz, Infektionskrankheit bei Tieren, Krankheitserreger, Vogelgrippe