Tierseuchen
Tierseuchebekämpfung dient dem Schutz von Mensch und Tier.
Beschreibung
Die Gesundheit an Mensch und Tier ist die wesentliche Aufgabe des Veterinärwesens. Die öffentlichen Gesundheitsaufgaben im Veterinärbereich werden von der Veterinärverwaltung wahrgenommen.
Zuständigkeit
Im Freistaat Thüringen obliegt der Tierseuchenschutz dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) im übertragenen Wirkungskreis.
Sie können zur Erfüllung von Aufgaben bei der Tierseuchenbekämpfung die Tiergesundheitsdienste der Thüringer Tierseuchenkasse hinzuziehen.
Amtliche und andere notwendige labordiagnostische Untersuchungen werden im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt.
Verantwortlich für die Tierseuchenentschädigung und die vorbeugenden Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ist die Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch bei der
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tierschutz, Tierseuchengesetz, Tierseuchen, Viehseuche, Tiere, Schlachttier, Veterinäramt, Nutztiere, Tierseuche, Infektionskrankheit bei Tieren, Krankheitserreger, BSE, Veterinär, Vogelgrippe