Tierschutz
Tierschutz bezieht sich sowohl auf den Schutz von wildlebenden Tieren als auch auf diejenigen, die in menschlicher Obhut leben.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei vor allem um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.39.1 Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung / Tierschutz / Tierarzneiüberwachung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. B. Milas
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-595
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Fax: 03675 871-581
Herr E. Zinn
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-591
Fax: 03675 871-581
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Frau C. Posekardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-597
Fax: 03675 871-581
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Gültigkeitsgebiet
Thüringen