Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme

    Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

    Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

    zuständige Stelle

    untere Naturschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 44 - Natur- und Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 8

    04626 Schmölln

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-477

    Fax: 03447 586-495

    E-Mail: umwelt@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
    • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
    • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
    • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
    • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
    • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

    Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

    Fristen

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 15.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)