• Sonnenstein (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme

Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Beschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

zuständige Stelle

untere Naturschutzbehörde

Ansprechpartner

Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Veterinäramt

Adresse

Hausanschrift

Friedensplatz 1

37339 Leinefelde-Worbis

Postanschrift

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

Postanschrift

Postfach 1162

37301 Heilbad Heiligenstadt

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ; Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 650-3901

E-Mail: veterinaeramt@kreis-eic.de

Stichwörter

Haustiere, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchen, Veterinärwesen

Version

Technisch erstellt am 17.07.2007

Technisch geändert am 14.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Anzeige

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
  • Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
  • Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
  • Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
  • Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
  • Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken. 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

Fristen

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Tierhaltung, Gehegewild, Artenschutz, Wildtierhaltung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019