Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Beschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Straßenverkehr und Allgemeines Ordnungsrecht
Aktuelles
Das Sachgebiet Straßenverkehr und Allgemeines Ordnungsrecht ist für den Vollzug der Altenburger Ordnungsbehördlichen Verordnung zuständig. http://www.altenburg.eu/fm/1719/ordnungsbehoerdl.pdf
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03447 594320
Fax: 03447 594329
E-Mail: strassenverkehrswesen@stadt-altenburg.de
E-Mail: ordnungsamt@stadt-altenburg.de
E-Mail: fundbuero@stadt-altenburg.de
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Antrag für öffentlich bemerkbare Arbeiten oder Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrverbote/Ferienreiseverordnung
Antrag auf Parkerleichterung für Ärzte im Dienst, Soziale Dienste, Handwerker oder Gewerbetreibende
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Formulare
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Voraussetzungen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Fristen
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Bearbeitungsdauer
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Kosten
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020