Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Beschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Verkehr Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@lrasok.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03663 488-655
Telefon Festnetz: 03663 488-644
Telefon Festnetz: 03663 488-643
Fax: 03663 488-512
Formulare
Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten (Direkterhebung beim Betroffenen) Strassenverkehrsbehoerde
Stichwörter
Verkehr Straßenverkehrsbehörde
Gemeindeverwaltung Remptendorf - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Remptendorf - Wartehalle
Bus: 170, 180, 183, 186
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mi geschlossen Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr 9.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036640 449-15
E-Mail: ordnung@remptendorf.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Remptendorf
Empfänger: Gemeinde Remptendorf
IBAN: DE41 8305 0505 0000 0505 55
BIC: HELADEF1SOK
Bankinstitut: Kreissparkasse Saale-Orla
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Formulare
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Voraussetzungen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Fristen
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Bearbeitungsdauer
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Kosten
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020