Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Beschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenberg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Haltestelle: Markt
Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 57
07601 Eisenberg
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Haltestelle: Markt
Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Kontaktlos bezahlen, Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift
Bankverbindung
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00
BIC: DEUTDE8EXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65
BIC: GENODEF1ESN
Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10
BIC: HELADEF1JEN
Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-746
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Formulare
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Voraussetzungen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Fristen
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Bearbeitungsdauer
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Kosten
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020