Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Beschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
Internet
Stadtverwaltung Meiningen - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)
E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Formulare
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Voraussetzungen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Rechtsbehelf
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Fristen
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Bearbeitungsdauer
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Kosten
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020
Stichwörter
StVO, Verkehrszeichen, Verkehrsregelung