Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)

    Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das  Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung/Befreiung von der Gurtanlege- und/oder Schutzhelmpflicht

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehender Verkehrseinschränkung oder Verkehrsverbot

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zum Parken für Handwerker/Gewerbetreibende einschl. Ärzte

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für Handwerker und Gewerbetreibende

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung für Taxi zum Befahren der Fußgängerbereiche der Stadt Erfurt

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen zum Zwecke des Umzugs

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot) sowie der Ferienreiseverordnung

    Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung auf Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund nach § 32 StVO

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörden

    • der Landkreise und kreisfreien Städte,
    • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
    • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Besucheranschrift

    Johannesstraße 173

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-4330

    Fax: 0361 655-4309

    E-Mail: verkehr.tiefbau-verkehr@erfurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Verkehrsrecht: Antrag auf Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 32 StVO
    Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen
    Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Stellen Haltverbotzeichen
    Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung für Handwerker und Sonstige
    Verkehrsrecht: Information und Antrag auf Serviceparkausweis
    Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
    Verkehrsrecht: Befreiung der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes - Tragen des Schutzhelmes
    Onlinedienst: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen
    Verkehrsrecht: Antrag zum Befahren von Fußgängerbereichen

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

    Formulare

    Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

    Rechtsbehelf

    Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Verfahrensablauf

    Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.

    Fristen

    Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

    Bearbeitungsdauer

    Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

    Kosten

    Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrszeichen, Verkehrsregelung, StVO

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation