Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Beschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung/Befreiung von der Gurtanlege- und/oder Schutzhelmpflicht
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehender Verkehrseinschränkung oder Verkehrsverbot
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zum Parken für Handwerker/Gewerbetreibende einschl. Ärzte
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für Handwerker und Gewerbetreibende
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung für Taxi zum Befahren der Fußgängerbereiche der Stadt Erfurt
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen zum Zwecke des Umzugs
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot) sowie der Ferienreiseverordnung
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung auf Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund nach § 32 StVO
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Verkehrsrecht: Antrag auf Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 32 StVO
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Stellen Haltverbotzeichen
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung für Handwerker und Sonstige
Verkehrsrecht: Information und Antrag auf Serviceparkausweis
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
Verkehrsrecht: Befreiung der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes - Tragen des Schutzhelmes
Onlinedienst: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen
Verkehrsrecht: Antrag zum Befahren von Fußgängerbereichen
erforderliche Unterlagen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Formulare
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Voraussetzungen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Fristen
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Bearbeitungsdauer
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Kosten
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.12.2020
Stichwörter
Verkehrsregelung, Verkehrszeichen, StVO
Metainformation
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung/Befreiung von der Gurtanlege- und/oder Schutzhelmpflicht in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehender Verkehrseinschränkung oder Verkehrsverbot in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zum Parken für Handwerker/Gewerbetreibende einschl. Ärzte in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für Handwerker und Gewerbetreibende in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung für Taxi zum Befahren der Fußgängerbereiche der Stadt Erfurt in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen zum Zwecke des Umzugs in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot) sowie der Ferienreiseverordnung in Erfurt
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- Ursprungsportal: Ausnahmegenehmigung auf Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsgrund nach § 32 StVO in Erfurt
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