Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meuselwitz - Tiefbau / Verkehr / Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ab dem 25. November 2021 können die Bürger, Einwohner und Gäste während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung Meuselwitz nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einemNachweis über die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) persönlich vorsprechen. Bitte kontaktieren Sie die/den entsprechenden Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-Mail zur Abstimmung eines Termins. Die Übersicht der Mitarbeiter/innen finden Sie unter www.meuselwitz.de. Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Außerhalb dieser Sprechzeiten sind Termine nach telefonischer Absprache möglich!
Kontaktperson
Herr Strutz (Mitarbeiter - Techn. Gebäudemanagement / Flächenmanagement)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst