Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Langenwetzendorf
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schule
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Gemeindeamt
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Greika
Linie:- Bus: Greiz-Triebes-Zeulenroda
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst