Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1
Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Abzweig Bfw
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen