Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig

    • innerorts sind die Gemeinden,
    • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Bauhofs- und Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktberg 9

    07955 Auma-Weidatal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Eichplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Eichstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 36626 64646

    Telefon Festnetz: +49 36626 64628

    E-Mail: info@auma-weidatal.de

    Kontaktperson

    • Herr Zörner

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenkehrdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de