Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Bauhofs- und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Eichplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Eichstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Zörner
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Auma-Weidatal: Satzung über die Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst