Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Harth-Pöllnitz
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz vor der Gemeindeverwaltung
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen