Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Greiz - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1261
07961 Greiz
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Greiz: Greiz Straßenreinigungssatzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen