Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Triptis - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Polle (Sachbearbeiterin Ordnungsamt)
Postanschrift
Markt 1
07819 Triptis
Fax: 036482 359-34
Telefon Festnetz: 036482 359-30
E-Mail: vg.ordnungsamt@triptis.de
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst