Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Tanna
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Groth (Leiter Bürgerbüro/Ordnungsamt)
Telefon Festnetz: 036646 280852
E-Mail: groth@stadt-tanna.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Bargeldzahlung, Dauerauftrag
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst