Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig

    • innerorts sind die Gemeinden,
    • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Schwarzatal" - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 5

    98744 Schwarzatal

    Parkplätze

    • Parkplatz: "Zum Goldenen Anker"
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach telefonischer Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036705 67-110

    Telefon Festnetz: 036705 67-141

    E-Mail: ordnungsamt@vg-bergbahnregion.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenkehrdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de