Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr C. Kühnlenz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-166
Herr U. Seeber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-165
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst