Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig

    • innerorts sind die Gemeinden,
    • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-152

    Fax: 03628 738-159

    E-Mail: glm@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    • Herr C. Kühnlenz
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-166

    • Herr U. Seeber
      Hausanschrift

      Ritterstraße 14

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-165

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenkehrdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de