Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Waltershausen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Brauhausplatz
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03622 630-173
Telefon Festnetz: 03622 630-176
Telefon Festnetz: 03622 630-170
Fax: 03622 630-27170
Telefon Festnetz: 03622 630-172
Telefon Festnetz: 03622 630-175
Telefon Festnetz: 03622 630-177
Telefon Festnetz: 03622 630-171
Fax: 03622 630-902555
Telefon Festnetz: 03622 630-178
E-Mail: bauamt@stadt-waltershausen.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst