Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-6857(Sekretariat Brandschutz)
Telefon Festnetz: 03693 8801811(Fachbereichsleitung Brandschutz)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
Telefon Festnetz: 03693 454-6855(Sauberkeitshotline)
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: saubere@stadtmeiningen.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst