Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadt An der Schmücke - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034673 72-25
Telefon Festnetz: 034673 72-138
Fax: 034673 72-22
E-Mail: liegenschaften@anderschmuecke.de
E-Mail: bauamt2@anderschmuecke.de
Internet
Bankverbindung
Stadt An der Schmücke
Empfänger: Stadt An der Schmücke
IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83
BIC: HELADEF1KYF
Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst