Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Stadt Roßleben-Wiehe - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 034672 939646
E-Mail: bauhof@rossleben-wiehe.de
Stadt Roßleben-Wiehe - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034672 863-500
Fax: 034672 863-590
E-Mail: ordnungsamt@rossleben-wiehe.de
E-Mail: feuerwehr@rossleben-wiehe.de
E-Mail: markt@rossleben-wiehe.de
Weitere Informationen
Die erste Etage ist behindertengerecht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst