Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Gemeinde Kyffhäuserland - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Burgstraße
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuendorfstraße 3
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Bachstraße
Bus: Linie 451 Sondershausen-Steinthaleben-Bad Frankenhausen
Bus: Linie 530 Artern-Bad Frankenhausen-Sondershausen
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034671 660-30
Gültigkeitsgebiet
Thüringen