Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Gemeinde Kyffhäuserland - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Burgstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuendorfstraße 3
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bachstraße
Linien:- Bus: Linie 451 Sondershausen-Steinthaleben-Bad Frankenhausen
- Bus: Linie 530 Artern-Bad Frankenhausen-Sondershausen
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034671 660-30
Kontaktperson
Frau Romy Kaufmann (Mitarbeiterin)
Frau Maria Magdalena Byrenheid (Mitarbeiterin)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst