Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig

    • innerorts sind die Gemeinden,
    • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Südeichsfeld - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 22

    99988 Heyerode

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036024 8022-0

    Fax: 036024 8022-220

    E-Mail: info@lg-suedeichsfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenkehrdienst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de