Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig

    • innerorts sind die Gemeinden,
    • für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Unstruttal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 43

    99996 Unstruttal

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2010

    Technisch geändert am 06.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenkehrdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024