Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Landgemeinde Am Ohmberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 13:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036077 939013
E-Mail: ordnungsamt@lg-am-ohmberg.de
Bankverbindung
Gemiende Am Ohmberg
Empfänger: Gemiende Am Ohmberg
IBAN: DE34 1203 0000 1020 1361 05
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst