Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Hinweise für Suhl: Straßenreinigung
Ansprechpartner:
(03681) 74 26 10
(03681) 74 25 77
(03681) 74 26 06
(03681) 74 25 91
(03681) 74 26 05
(03681) 74 26 02
Ansprechpartner:
(03681) 74 26 10
(03681) 74 25 77
(03681) 74 26 06
(03681) 74 25 91
(03681) 74 26 05
(03681) 74 26 02
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742577(SB Abfallwirtschaft/ Straßenreinigung)
Telefon Festnetz: 03681 742593(SB Boden- und Gewässerschutz)
Telefon Festnetz: 03681 74-2589(SB Immissionsschutz)
Telefon Festnetz: 03681 742466(SB Naturschutz/ Artenschutz)
Fax: 03681 742345
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Suhl: Straßenreinigung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst