Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
Hinweise für Erfurt: Straßenreinigung
Straßenreinigung lt. Satzung, Gebührenveranlagung, Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung .
Straßenreinigung lt. Satzung, Gebührenveranlagung, Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung .
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenreinigung/Winterdienst
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Straßenreinigung
aktueller Grundbuchauszug (mit Eintragungsdatum des neuen Eigentümers)
aktueller Grundbuchauszug (mit Eintragungsdatum des neuen Eigentümers)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Straßenkehrdienst