Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021
Stichwörter
Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Urkunde, Beerdigungsschein, Sterbefall, Sterbeurkunde, Tod, Todesbescheinigung, Bestattung, tot, Hinterbliebene, Totenschein, gestorben, Leichenpass, Standesamtsangelegenheiten, Beerdigung, Leichenschauschein, Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Sterbefallanzeige