Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
    • Familienforschung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, stellt das Stadtarchiv zur Verfügung. 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Stadtroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße des Friedens 17

    07646 Stadtroda

    Behindertenparkplatz: Amtsplatz
    Anzahl: 5
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Amtsplatz
    Anzahl: 40
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036428 441-0

    Fax: 036428 61192

    E-Mail: Rathaus@stadtroda.de

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
    • Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, gelten als Archivgut und sind für Jedermann zugänglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt oder dem Stadtarchiv in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Jähnel, Katharina)

    Stichwörter

    Beerdigung, Bestattung, Sterbefallanzeige, Hinterbliebene, Standesamtsangelegenheiten, gestorben, Tod, Sterbeurkunde, Standesamt, Leichenpass, Leichenschauschein, Totenschein, tot, Bestattungsinstitut, Urkunde, Sterbefallbeurkundung, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Standesamtsangelegenheit, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)