Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036252 344-0

    Fax: 036252 36390

    E-Mail: hauptamt@tambach-dietharz.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Tambach-Dietharz

    Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz

    IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Sterbeurkunde, Leichenschauschein, Leichenpass, tot, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung, Totenschein, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Beerdigung, Hinterbliebene, gestorben, Tod

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de