Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Ansprechpartner
Stadt Nottertal-Heilinger Höhen - Standesamt/Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036021 98237
E-Mail: post@stadt-nhh.de
Internet
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021