Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Salzungen - FD Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1145

    36433 Bad Salzungen

    Hausanschrift

    Ratsstraße 2

    36433 Bad Salzungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ratsstraße 2

    36433 Bad Salzungen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 671-8530

    Telefon Festnetz: 03695 671-531

    E-Mail: standesamt@badsalzungen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Barchfeld-Immelborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 63

    36456 Barchfeld-Immelborn

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036961 475-0

    Fax: 036961 44332

    E-Mail: info@barchfeld-immelborn.de

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehegatte
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

    Verfahrensablauf

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIK am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Totenschein, Sterbefallbeurkundung, Hinterbliebene, Leichenpass, Sterbeurkunde, Standesamtsangelegenheit, Todesbescheinigung, Bestattungsinstitut, Sterbefall, Urkunde, tot, Sterbefallanzeige, Tod, Beerdigung, Beerdigungsschein, Standesamt, Standesamtsangelegenheiten, Bestattung, Leichenschauschein, gestorben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de