Standplatzgenehmigung
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Online-Dienste
- Bad Lobenstein
- Gefell
- Gemeindeverband Neustadt an der Orla, Stadt (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Oppurg (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Ranis-Ziegenrück (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Seenplatte (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Triptis (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Hirschberg
- Pößneck
- Remptendorf
- Rosenthal am Rennsteig
- Saalburg-Ebersdorf
- Schleiz
- Tanna
- Wurzbach
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Für Kreis Saale-Orla-Kreis (Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wochenmarkt, Sondernutzungserlaubnis, Markt, Märkte, Gewerbe, Saisonstandplatz, Tagesstandplatz