Städtebauförderung Zuwendung für städtebauliche Gesamtmaßnahme Bewilligung

    Städtebaufördermittel beantragen

    Die Stadtentwicklung in Thüringen wird durch Bund-Länder-Städtebauförderprogramme finanziell unterstützt und durch landeseigene Programme ergänzt.

    Beschreibung

    Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden.

    Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung mit einem differenzierten Förderspektrum.

    Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatischen Ziele der Städtebauförderung.

    Nur Städte und Gemeinden können Fördermittel beantragen. In bestimmten Fällen haben Kommunen die Möglichkeit, die gewonnenen Fördermittel an Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen weiterzugeben.

    Die Städtebauförderung in Thüringen wird durch Bund-Länder-Programme finanziell unterstützt und durch landeseigene Programme ergänzt. Damit ist es möglich, außerhalb der Bund-Länder-Programme und der EU-Förderung auch bedeutsame städtebauliche Maßnahmen im Ländlichen Raum umzusetzen. Das ist wichtig, denn Thüringen ist ein ländlich geprägtes Land.

    Die Städtebauförderung dient vor allem

    • der Beseitigung von städtebaulichen Missständen
    • der Stärkung der Innenentwicklung
    • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke
    • der Behebung sozialer Probleme
    • der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders auch in dünn besiedelten ländlichen Räumen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Abteilung 3, Referat 310

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    staedtebaufoerderung@tlvwa.thueringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Städtebauförderung - Referat 310

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1264

    Fax: 0361 57332-1217

    E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2023 (von: Lutter, Sylvia)

    Technisch geändert am 31.03.2023 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Meuselwitz - Stadtplanung / Sanierungsgebiet / Monitoring

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    04610 Meuselwitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ab dem 25. November 2021 können die Bürger, Einwohner und Gäste während der regulären Sprechzeiten der Stadtverwaltung Meuselwitz nur mit vorheriger Terminvereinbarung und einem Nachweis über die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) persönlich vorsprechen. Bitte kontaktieren Sie die/den entsprechenden Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-Mail zur Abstimmung eines Termins. Die Übersicht der Mitarbeiter/innen finden Sie unter www.meuselwitz.de . Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Außerhalb dieser Sprechzeiten sind Termine nach telefonischer Absprache möglich!

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2010 (von: Christine Becker)

    Technisch geändert am 21.04.2020 (von: Dathe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare Thüringer Städtebauförderung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).

    In landeseigenen Programmen können gegebenenfalls auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden.

    Antragsberechtigt sind immer die politischen Gemeinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gemeinden sind Zuwendungsempfänger der Städtebauförderung.

    Maßgebend ist die Thüringer Städtebauförderrichtlinie.

    Sie bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden EU-, Bundes- und Landesfinanzhilfen erhalten können.

    Gemeinsam mit den Programmbekanntmachungen umfasst sie alle Bund-Länder-Programme, landeseigene Programme und die Förderung der Europäischen Union im Bereich der Städtebauförderung.

    Fristen

    Informationen zu Antragsfristen erfahren Sie aktuell auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

    Bearbeitungsdauer

    Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt das Thüringer Landesverwaltungsamt. 

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 06.03.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)