Städtebauförderung Zuwendung für städtebauliche Gesamtmaßnahme Bewilligung

    Städtebaufördermittel beantragen

    Die Stadtentwicklung in Thüringen wird durch Bund-Länder-Städtebauförderprogramme finanziell unterstützt und durch landeseigene Programme ergänzt.

    Beschreibung

    Viele städtebauliche, funktionale und soziale Missstände können aufgrund ihrer absoluten Größe oder ihrer Komplexität nur in gesamtstaatlicher Verantwortung bewältigt werden.

    Der Bund und die Länder stellen sich dieser Verantwortung und unterstützen die Städte und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung mit einem differenzierten Förderspektrum.

    Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatischen Ziele der Städtebauförderung.

    Nur Städte und Gemeinden können Fördermittel beantragen. In bestimmten Fällen haben Kommunen die Möglichkeit, die gewonnenen Fördermittel an Vereine, Initiativen, Institutionen oder Einzelpersonen weiterzugeben.

    Die Städtebauförderung in Thüringen wird durch Bund-Länder-Programme finanziell unterstützt und durch landeseigene Programme ergänzt. Damit ist es möglich, außerhalb der Bund-Länder-Programme und der EU-Förderung auch bedeutsame städtebauliche Maßnahmen im Ländlichen Raum umzusetzen. Das ist wichtig, denn Thüringen ist ein ländlich geprägtes Land.

    Die Städtebauförderung dient vor allem

    • der Beseitigung von städtebaulichen Missständen
    • der Stärkung der Innenentwicklung
    • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke
    • der Behebung sozialer Probleme
    • der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge besonders auch in dünn besiedelten ländlichen Räumen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Abteilung 3, Referat 310

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    staedtebaufoerderung@tlvwa.thueringen.de

    Ansprechpartner

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Städtebauförderung - Referat 310

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1264

    Fax: 0361 57332-1217

    E-Mail: thomas.sauer@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2023 (von: Lutter, Sylvia)

    Technisch geändert am 31.03.2023 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare Thüringer Städtebauförderung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).

    In landeseigenen Programmen können gegebenenfalls auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden.

    Antragsberechtigt sind immer die politischen Gemeinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gemeinden sind Zuwendungsempfänger der Städtebauförderung.

    Maßgebend ist die Thüringer Städtebauförderrichtlinie.

    Sie bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden EU-, Bundes- und Landesfinanzhilfen erhalten können.

    Gemeinsam mit den Programmbekanntmachungen umfasst sie alle Bund-Länder-Programme, landeseigene Programme und die Förderung der Europäischen Union im Bereich der Städtebauförderung.

    Fristen

    Informationen zu Antragsfristen erfahren Sie aktuell auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

    Bearbeitungsdauer

    Informationen zur Bearbeitungsdauer erteilt das Thüringer Landesverwaltungsamt. 

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 06.03.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)